
Offener Brief an die BRD-Juristen
Oh, Schande über Schande!
Die Göttin der Gerechtigkeit verhüllt ihr Angesicht
aus Scham über ihre irregeführten Kinder.
Am 28. November 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz das Urteil gegen Oskar Gröning zu vier Jahren Gefängnis wegen seiner Anwesenheit im sommer 1944 in Auschwitz.
Wie war er dort hingekommen, meine Damen und Herren Juristen?
Es war das fünfte Kriegsjahr. Gröning war Soldat und als solcher dorthin abkommandiert worden. Er leistete seinen Dienst in der Verwaltung, als eine Art Buchhalter.
Haben Sie schon einmal etwas gehört von den Gepflogenheiten des Militärdienstes? Es herrschen dort Befehl und Gehorsam!
Die Aussage des Vorsitzenden Richters, Frank Kompisch, zeugt von völliger Unkenntnis der Sachlage.
„In Auschwitz durfte man nicht mitmachen.“
denn was war nach Ansicht von Richter Kompisch, siebzig Jahre nach Kriegsende, dieses Auschwitz?
„Es ist einfach zu beschreiben: Auschwitz war eine insgesamt auf Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie.“
(Quelle: Die letzten Zeugen, der Auschwitz-Prozeß von Lüneburg 2015 eine Dokumentation, Reclam Nr. 17088)
Ich würde sagen, bei diesen Prozessen gegen Vierundneunzigjährige dürften Juristen nicht mitmachen.
Das Urteil über den Angeklagten Oskar Gröning wurde am 17. Prozeßtag, dem 15,Juli 2015 verkündet, im Namen des Volkes, was immer das bedeuten mag. Aber in jedem Fall sind wir alle als Deutsche und damit nach dem Grundgesetz oberster Souverän verantwortlich, auch für die Justiz und damit Urteilssprechung der Gerichte.
Eine weitere Frage, meine Damen und Herren Juristen: Schon in der Vorankündigung des Prozesses gegen Oskar Gröning wird festgestellt:
„Schon einmal war Gröning ins Visier der Staatsanwälte geraten – doch 1985 mußte die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Verfahren noch aus Mangel an Beweisen einstellen“
(Lüneburg, Landeszeitung, 16. September 2014)
Sollten die BRD-Juristen tatsächlich die Grundlage der Bundesrepublik, das Grundgesetz, gar nicht kennen? Dort heißt es eindeutig, Artikel 103:
„Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Die Tat des Herrn Gröning bestand darin, daß er in Auschwitz war. Gab es dreißig Jahre später neue Beweise? Nein, eine persönliche Beteiligung an Verbrechen konnte ihm, wie auch den anderen über Neunzigjährigen nicht nachgewiesen werden. Also müßte doch gelten: Im Zweifel für den Angeklagten. Und noch einmal. Sie alle waren auf Befehl, als Soldaten im Krieg, in Auschwitz und nicht nur Auschwitz litt an schlechter Versorgung und dem Mangel an nahezu allem Lebensnotwendigem. Das gleiche galt für das gesamte deutsche Volk. Diese Zeitumstände, werden in allen Holocaustprozessen geflissentlich verdrängt und übersehen.
Wieso machen die Juristen der BRD, welche doch Anwälte des Rechtes und der Gerechtigkeit sein sollten, dergleichen Rechtsbrüche mit?
Sagen Sie nun nicht, es gibt aber Sondergesetze, bzw. Ausnahmegerichte, die zulässig sind.Auch Sondergesetze unterliegen dem Artikel 19 GG, wo es heißt, daß ein Gesetz immer nur allgemein und nicht für einen click here Einzelfall gelten kann. Außerdem darf in keinem Fall durch ein einschränkendes Gesetz „ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.
Die denkenden Bürger dieses Landes sind nicht länger bereit, rabulistische Umdeutungen der Grundlage dieser BRD hinzunehmen. Dazu gehört auch die von einer Richterin behauptete Identität der beiden Verben bestreiten und leugnen.
Sprechen Sie eindeutig und allgemein verständlich und vor allen Dingen sachlich begründet Ihre Anklagen und Urteile aus.
Es gibt noch viele Fragen an die Juristen der BRD:
1. Frage
Woher wissen Sie, daß im Sommer 1944 über vierhunderttausend Juden aus Ungarn nach Auschwitz transportiert worden sein sollen, um sie dort zu vergasen? Die Gedenkstätte selber spricht von etwa sechzigtausend, die mehrheitlich weitergeleitet wurden.
2. Frage
Worauf beruht Ihre immer noch beibehaltene Bezeichnung von Auschwitz als Vernichtungs- und nicht als Arbeitslager, obgleich offizielle Quellen in der Bundesrepublik wie auch in England nichts von Vergasungs- und Vernichtungslager wissen? Die nachgeborenen Juristen können es doch nicht besser wissen? (siehe die „Standort- und Kommandanturbefehle“ und die entschlüsselten Reichsbefehle in England.)
3. Frage:
Wieso werden unbescholtene Bundesbürger immer noch von BRD-Gerichten bestraft, und sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt, wenn sie die sechs Millionen hinterfragen, wissen wollen, wo das stattgefunden hat und wenn sie als logische Konsequenz die Existenz eines Holocaust bestreiten?
Wollen die nachgeborenen Juristen und auch Journalisten tatsächlich behaupten, daß es der Kenntnis eines Ortes für diese furchtbare Verbrechen nicht bedürfe, also eine Untat ohne Tatort? Nun, das ist absurd. Diese Holocaustprozesse, siebzig Jahre nach dem Krieg, haben nur einen Sinn: Sie sollen den Holocaust retten.
Für die heute in der Bundesrepublik lebenden Bürger unter siebzig Jahren gibt es unbezweifelbar den Holocaust als Wirklichkeit. Sie haben das vom Kindergarten an gelernt. Ich aber kenne eine Zeit ohne einen Holocaust. Gerüchte und Zeugenerzählungen von schrecklichen Dingen, in den Konzentrationslagern wurden, in verschiedenen Büchern widerlegt von Deutschen und Ausländern, von Unbeteiligten und sogar von Inhaftierten. Ich erinnere an Namen wie den französischen Widerstandskämpfer Paul Rassinier oder den rumänisch-österreichischen Juden Joseph Ginsburg, welcher sogar im Auftrage der Amerikaner deses Gerücht zu untersuchen hatte und es nicht bestätigt fand.
Dan kam der große Bruch in der Geschichte. Diese Bücher wurden von Juristen verboten, auch das Buch von dem damaligen Wehrmachtsoffizier Wilhelm Stäglich, der in unmittelbarer Nähe von Auschwitz mit seiner Truppe stationiert war, zum Schutz der dortigen Industrieanlagen. Er war selber mehrmals in Auschwitz, um Verhandlungen über die Verpflegung seiner Truppe, welche von Auschwitz getätigt wurde, zu führen. Er bekam sogar die Möglichkeit einer Besichtigung der ganzen Auschwitzanlage und konnte dort photographieren.
Als angesehener Hamburger Strafrichter bei einem Finanzgericht schrieb er sein Buch „Der Auschwitz-Mythos“, auch dieses wurde verboten, ja, dem Juristen, Dr. Wilhelm Stäglich, sogar sein Doktortitel aberkannt, Der Film berichtet nach Ansicht auch der Juristen die Wahrheit, doch das Verbot der kritischen Bücher bewies bereits damals, daß da etwas nicht stimmte. Mit dem US-Film „Der Holokaust“ (1979) und dem folgenden Gesetz „Volksverhetzung“ verschwandt die Freie Geschichtsforschung.
Jetzt sollen die damals Zweiundzwanzigjährigen, die dich nach allgemeiner Ansicht in einer Dikatur lebten, verantwortlich gemacht werden für die Politik im Dritten Reich. Juristisch ermöglicht wird das mit dem Paragraphen 130 StGB. Darum muß dieser so schnell wie möglich entsorgt werden.
Ursula Haverbeck
Bildquelle: Martin Moritz | pixelio.de
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die im Deutschen Reich aufgebauten Buna-Werke von Polen einverleibt und als Chemiewerke „Oświęcim“ (heute: „Dwory S.A.“) weiter betrieben. Auf dem Territorium des ehemaligen Lagers Birkenau wurde 1967 das Internationale Denkmal für die Opfer des KL Auschwitz enthüllt, der Text der Inschrift gab damals noch die Zahl von neun Millionen ermordeten Menschen in Auschwitz an.
1979 ließ die Unesco das Territorium des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz und Birkenau in die „Liste des Weltkulturerbes“ eintragen.
Der Großrabbiner von Polen, Menachem Joskowicz, forderte 1998, das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz solle „exterritoriales Gebiet“ werden und dem Jüdischen Volk gehören, da dort sechs Millionen Juden ermordet worden seien.
Bekannte, in Auschwitz geborene Personen:
Beata Szydło (1963), polnische Politikerin (PiS) und Ministerpräsidentin
Wir können als forschungshistorisch gesichert voraussetzen:
Die in der Zeitschrift „Osteuropa“ (5-2oo2) von Spiegelredakteur Fritjof Meyer veröffentlichte Studie „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde.“
Darin nennt er die (von Kindesbeinen an eingeprägten) 4,5 Millionen dort vergaster Juden ein „Produkt der Kriegspropaganda“, als um 900 % überhöht! Und er geht noch weiter durch seine Feststellung, daß die seit Jahrzehnten vorgeführten Räume niemals als Gaskammern gedient haben können aufgrund technischer Unmöglichkeit! Das Gas hätte sich über die Kanalisation ausgebreitet, Wachmannschaften und das halbe Lager getötet. (Dies wird vom Auschwitzmuseum, Dr. F. Piper, und Institut Yadhem übrigens ähnlich gesehen.)
Der in der „Berliner Zeitung“ am o4.o1.2oo6 erschienene Bericht über neueste Ergebnisse des Leiters der wissenschaftlichen Abteilung der KZ-Gedenkstätte Majdanek Thomas Kranz zu den Opferzahlen („Zeszyty Majdanka“, Majdaneker Hefte, Band 23). Von den bis dato behaupteten 1,5 Millionen Opfern können nach seinen Forschungen wohl nur noch 5 Prozent davon als wahr angenommen werden!
Das wären 75000, aber nicht nur Juden, sondern auch andere. Wie man da auf 300000 per Ungarn-Transport kommen kann ist mir ein Rätsel. Oder verwechselt man das mit den Rheinwiesenlagern und dem Gulag ?
Aber vielleicht weiß der Schacherjude Kasztner das oder sein Landsmann Soros.
https://en.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Kastner
http://www.deutschlandfunk.de/bgh-urteil-gegen-oskar-groening-abkehr-von-frueherer-linie.720.de.html?dram:article_id=373056
Was aber kann das Gröning-Urteil im Jahr 2016 noch bringen? Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen hat gerade acht Verfahren gegen KZ-Helfer an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet, weitere Fälle könnten folgen. Aber die meisten Verantwortlichen sind tot, oder sie sind zu alt, um noch vor Gericht gestellt zu werden.
Ich war Reichsbahnachsen-Öler in Auschwitz und trage Verantwortung für die geölte Maschinerie. Ich empfehle Oliven- oder Kokosöl.